Aktuelles | Seite 3


Bild von Postbeitrag

Über den pädagogischen Wert von Halloween

Veröffentlich am 2015-10-31

Natürlich wollen Eltern ihre Kinder zu eigenständigen intelligenten Menschen erziehen. Deshalb freuen sie sich über so gute Vorzeichen wie ständiges Hinterfragen von allem und jedem ("Warum?"). Manchmal bezieht sich dieses Hinterfragen auch auf die Erziehung selbst. Das gibt den Eltern neben besagtem Anlass zur Freude eine gute Möglichkeit zur Selbstreflexion. Wenn die in Frage stehende Erziehungsmaßnahme nach eingehender Reflexion weiterhin positiv beurteilt wird, stehen die Eltern ihren intelligenten Kindern gegenüber in der Pflicht einer Begründung. Eine zeitgemäße multimediale Präsentation ist hier das Mittel der ersten Wahl.
Ein Beispiel dafür ist das Rollenspiel, das in der heutigen Nacht gerne vorgenommen wird. Um das Rollenspiel als solches zu kennzeichnen und von der Realität zu differenzieren, werden die Kinder angehalten, eine Verkleidung zu tragen. Anschließend werden sie in der Dunkelheit durch die Straßen der Nachbarschaft geführt. In Abstimmung mit den dort ansässigen Bewohnern wurden diese Straßen zuvor möglichst gruselig gestaltet. Auf diese Weise kann den Kindern anschaulich vermittelt werden, dass nach Einbruch der Dunkelheit das sichere Heim der angenehmere Aufenthaltsort ist. Im Zuge dieser Führung wird auch an einigen Haustüren geklingelt. Die Öffnenden werden in erpresserischer Absicht bedroht ("Süßes, sonst gibt's Saures"), worauf diese höchste Furcht vortäuschen und als Symbol für ihre Wertsachen Süßigkeiten an die Kinder übergeben. Die Furcht in den Gesichtern der Erpressten dient dazu, das Gewissen der Kinder anzusprechen, um kriminelle Neigungen bereits im Keim zu ersticken. Nach dem Beutezug wird den Kindern gestattet, sämtliche Süßigkeiten zu verspeisen. Die Erfahrung der daraus resultierenden Übelkeit wird die Kinder in Zukunft daran erinnern, nichts von Fremden anzunehmen.
Sie sehen also, dass Sie mit Ihrer Halloween-Dekoration zum Gelingen der Erziehung der nächsten Generation beitragen können. Deshalb möchten wir Sie mit einer Anleitung zum Bau von Grabsteinen aus Styropor dabei unterstützen.

http://www.halloween.de/halloween-zelebrieren/dekoration/grabsteine-selber-basteln--28397

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Kaltnasenalarm!

Veröffentlich am 2015-10-24

Wen es wegen akuten Kaltnasenalarms nach Dämmung gelüstet oder wer aufgrund abtrünniger Dachziegeln feucht gewordene Dämmung austauschen muss, sollte jetzt noch schnell zugreifen. Denn nur noch eine Woche lang bekommen Sie bei uns Klemmfilz zum Sturm-Sonderpreis!

Hier geht's zum Angebot.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Hat Ihr Zaun auch Fellwechsel?

Veröffentlich am 2015-10-17

Grundsätzlich kann man zwar nie genug Holz haben. Wenn man jedoch alles streichen muss, kann man schonmal an diesem Grundsatz zweifeln. Denn Streichen kostet auf jeden Fall Zeit und manchmal auch noch Nerven. Für derart Verzweifelte gibt es einen Ausweg: den Kunststoffzaun. Auch diesen gibt es nämlich mittlerweile in Holzoptik und er hat den Vorteil, dass er nicht gestrichen werden muss. Wer nun zwischen den Materialien hin und her gerissen ist, den möchten wir gerne einladen, sich selbst ein Bild zu machen. Wir führen nämlich sowohl Kunststoffzäune als auch Holzzäune (samt passendem Holzschutz). Sie sind also auf jeden Fall richtig bei uns, egal, wie Sie sich entscheiden.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

heute

Veröffentlich am 2015-10-12

super tag

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Sehr lebendig!

Veröffentlich am 2015-10-10

Wir bleiben noch ein wenig beim Thema Zaun und möchten Sie heute mit einem ganz besonderen Exemplar überraschen: dem lebenden Weidenzaun. Dieser Zaun ist im wahrsten Sinne des Wortes eine Augenweide und kann eigenhändig und ganz individuell hergestellt werden. Sie benötigen dazu lediglich frische Weidenzweige.
Die Zweige sollten möglichst gerade sein. Befreien Sie sie von Blättern und seitlichen Trieben und stecken Sie sie etwa 30 cm tief in den Boden. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Boden an der gewünschten Stelle vorher umzugraben, damit man die Ruten leichter in den Boden stecken kann. Achten Sie aber darauf, dass Sie den Boden anschließend wieder festdrücken, damit die Zweige auch Halt haben. Sie können die Äste nach Belieben anordnen und miteinander verflechten. Allerdings sollten sie beim Pflanzen ungefähr 15 cm Abstand voneinander haben, damit sie sich nicht gegenseitig die Nahrung nehmen. Nach jedem Meter sollten Sie einen Pfosten einarbeiten, damit Ihr Zaun die nötige Stabilität bekommt. Sollten Sie nicht alle Ruten sofort verarbeiten können, können Sie sie wie einen Blumenstrauß in einem mit Wasser gefüllten Gefäß aufbewahren.
Die Weidenruten werden, wenn Sie sie gut bewässern, nach einiger Zeit Wurzeln ausbilden und spätestens im nächsten Jahr ausschlagen. So entsteht eine faszinierende Mischung aus grüner Hecke und filigranem Weidenflechtzaun. Neu entstehende Triebe können in das Geflecht eingearbeitet oder aber einfach abgeschnitten werden, um die ursprüngliche Form beizubehalten. Und das Beste ist: Diesen Zaun müssen Sie nie streichen!

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Für Grenzgänger

Veröffentlich am 2015-10-03

Hiermit möchten wir uns beim Tag der Deutschen Einheit dafür bedanken, dass er in diesem Jahr auf einen Samstag fällt und uns ein schönes langes Wochenende beschert. Wer als symbolische Geste beschließen sollte, seinen alten Gartenzaun einzureißen, es aber schon am nächsten Tag bereut, weil der Nachbarshund voll Enthusiasmus das frisch bepflanzte Blumenbeet umgegraben hat, für den sind wir ab Montag gerne wieder da - wahlweise mit Zäunen oder Hochbeeten.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Dachschaden?

Veröffentlich am 2015-09-26

Gute Tipps zu geben, ist die eine Sache, im Notfall zu helfen, ist die andere. Deshalb bekommen bei uns im Oktober alle, die dem Wetter zum Opfer gefallen sind, ein wenig Unterstützung in Form von Klemmfilz zum Sturm-Sonderpreis.

Hier geht's zum Angebot.

Aktionszeitraum: 01.-31. Oktober 2015. Nur gültig bei Sofortkäufen und verbindlichen Bestellungen im Aktionszeitraum. Nur gültig bei Abnahme in handelsüblichen Mengen. Nur solange der Vorrat reicht. Nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Versicherungs-Who-is-Who

Veröffentlich am 2015-09-19

In unserem letzten Beitrag haben wir Ihnen erklärt, wie Sie nach einem Sturmschaden eine fachgerechte Schadensdokumentation anfertigen können. Heute beschäftigen wir uns mit der Frage, welche Versicherung in welchem Fall zu kontaktieren ist.
Ist ein Schaden am Gebäude entstanden, ist in der Regel, wie der Name schon sagt, die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Allerdings sind Sturmschäden nicht automatisch Teil der Versicherung. Außerdem variiert, ab welcher Sturmstärke die Versicherung eintritt. Prüfen Sie deshalb rechtzeitig Ihre Versicherungsbedingungen und ändern Sie sie gegebenenfalls. Ist eine Art Überflutung, zum Beispiel bei heftigem Regen, für die Schäden am Haus verantwortlich, ist die Elementarschadensversicherung zuständig, die auch beispielsweise bei Erdbeben haftet. Sollte der Schaden am Gebäude durch fremdes Eigentum, also zum Beispiel herabfallende Dachziegeln oder entwurzelte Bäume, verursacht worden sein, ist die Haftpflichtversicherung desjenigen der Ansprechpartner, dessen Eigentum den Schaden verursacht hat.
Folgeschäden aus Gebäudeschäden (zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden bei einem abgedeckten Dach) gehören grundsätzlich auch in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung. Davon ausgenommen sind aber Folgeschäden, die durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Denn wenngleich zwecks Begutachtung durch die Versicherung Schäden zunächst belassen werden sollten, wie sie vorgefunden wurden, müssen voraussehbare Folgeschäden vermieden werden. Sollte also zum Beispiel Ihr Dach beschädigt sein, muss zwar nicht gleich das ganze Dach neu gedeckt werden, aber es sollte fachgerecht eine Folie gespannt werden, damit es nicht mehr hereinregnet. Wenn Sie keine Maßnahmen gegen voraussehbare Schäden ergreifen, kann die Versicherung die Schadenszahlung kürzen oder sogar verweigern.
Für Schäden an der Wohnungseinrichtung, die nicht als Folgeschaden eines Gebäudeschadens zu werten sind, ist die Hausratsversicherung zuständig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn durch einen Blitzeinschlag Ihre Elektrogeräte Schaden genommen haben. Voraussetzung ist jedoch, dass der Blitz direkt in Ihr Haus eingeschlagen ist. Es kann aber auch passieren, dass der Blitz nicht direkt Ihr Haus trifft und Ihre Elektrogeräte trotzdem Schaden nehmen, weil es zu allgemeiner Überspannung gekommen ist. In diesem Fall zahlt die Hausratsversicherung nur dann, wenn die Überspannung eindeutig Teil Ihrer individuellen Versicherung ist. Sollte es durch mangelnde Vorsicht (zum Beispiel durch offene Fenster) zu Schäden kommen, gilt das als Fahrlässigkeit und wird von der Versicherung nicht übernommen.
Für Schäden am Auto tritt auch bei wetterbedingten Schäden (zum Beispiel durch herumfliegende Äste oder Hagelkörner) die Kaskoversicherung ein, wenn diese umfassend vorhanden ist.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Doku-Film mal anders

Veröffentlich am 2015-09-05

Im letzten Monat haben wir uns damit beschäftigt, wie Sie herbstlichen Schäden vorbeugen können. Was zu tun ist, wenn trotzdem etwas passiert, machen wir in diesem Monat zu unserem Thema.
Bei einem Sturmschaden sollten Sie auf jeden Fall schnellstmöglich Ihre Versicherung informieren. Wird ein Schaden erst relativ spät gemeldet, kann die Versicherung die Zahlung nämlich verweigern. Fügen Sie Ihrer Schadensmeldung eine umfassende Dokumentation bei. Zu einer solchen Dokumentation gehören Fotos, eventuell auch Videoaufnahmen, Zeugenaussagen (Zeugen haben das Entstehen des Schadens gesehen oder den Schaden zeitnah in Augenschein genommen) sowie eine Auflistung sämtlicher Schäden samt Angabe ihres Wertes durch Kaufbelege und Handwerkerrechnungen. Sollten Sie keine Quittungen mehr besitzen, müssen Sie die Neupreisangaben zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. bei Handwerkerleistungen zum Zeitpunkt des Baus bzw. Einbaus ermitteln und unter Angabe dieses Zeitpunktes auflisten. Wenn es möglich ist, sollten Sie den Schaden so belassen, wie sie ihn vorgefunden haben, damit die Versicherung, falls sie dies für nötig erachtet, zusätzlich einen Gutachter schicken kann. Sollte durch die Beschädigung allerdings eine Gefahrenquelle entstanden sein oder sollten Folgeschäden absehbar sein (zum Beispiel Feuchtigkeitsschäden bei einem beschädigten Dach), sind Sie verpflichtet, dem entgegenzuwirken. Andernfalls kommt die Versicherung unter Umständen nicht oder nur anteilig für den Schaden auf. Sollten Sie dementsprechend zu Veränderungen an der Schadensstelle gezwungen sein, können Sie zum Zweck der Dokumentation die beschädigten Teile aufbewahren.
Behalten Sie auf jeden Fall eine Kopie Ihrer Dokumentation in Ihren eigenen Unterlagen, falls Sie die Dokumentation per Post an Ihre Versicherung senden. Bei telefonischem Kontakt notieren Sie sich genau, wann Sie mit welchem Versicherungsmitarbeiter unter welcher Telefonnummer gesprochen haben. Rechnen Sie damit, dass bis zur Schadenszahlung etwa ein Monat vergehen kann.

Mehr lesen

Bild von Postbeitrag

Nur feucht, nicht fröhlich

Veröffentlich am 2015-08-29

Neben dem Sturm ist der Regen ein typisches Herbstproblem. Schadensquellen sind vor allem Dachrinne und Keller. Achten Sie darauf, dass Ihre Regenrinnen frei von Laub sind, denn wenn sie verstopfen und das Wasser nicht mehr ordentlich abgeleitet wird, kann dies zu feuchten Wänden führen. Prüfen Sie auch rechtzeitig, ob Ihre Kellerfenster geschlossen und gut abgedichtet sind. Denn wenn plötzlich der Keller unter Wasser steht, erleiden liebe Erinnerungsstücke oft einen unwiderruflichen Wasserschaden. Aber nicht nur durch die Fenster kann Wasser in den Keller kommen. Enorme Regenmengen können auch zu einem Rückstau im Abwasserkanal führen und das gestaute Wasser fließt dann gerne durch Kellerabflüsse ab. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie Ihre Abflüsse mit einer Rückstau-Sicherung ausrüsten.

Mehr lesen